Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist sinnvoll, wenn man ein Wechselschild verwendet oder während des Jahres ein neues Fahrzeug kauft.


Kauf der E-Vignette
Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des BAZG gekauft werden.
Den Webshop erreicht man via www.e-vignette.ch.
Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig:
  • Fahrzeugkategorie,
  • Zulassungsland und
  • Kontrollschild.
Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen (Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.
Die freiwillig aktivierbare Option «öffentlich einsehbar» im Via-Portal ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.
Den Halterinnen und Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen wird das Flottenmanagement erleichtert, indem mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten freigeschaltet wird.